Das Verdienstkreuz des Vereins "Förderer der österreichischen Uniformträger"

© Jörg C. Steiner

Seit 2001 verleiht der Verein "Förderer der österreichischen Uniformträger", nach Erfüllung minimaler Voraussetzungen und Entrichtung einer entsprechenden Taxe ein mehrstufiges Verdienstkreuz. Für dieses liegt seit Ende 2004 auch eine allgemeine Trageerlaubnis zur österreichischen Bundesheer-Uniform vor. 

Vorgeschichte

Der, mit Nichtuntersagungsbescheid vom 11.6.2001 gegründete Verein, hat seinen Sitz in Wien. Das offizielle Anliegen und Ziel des Vereines ist die Förderung der Kontakte zwischen den Uniformträgern verschiedener (möglichst österreichischer) Organisationen. Offensichtlicher Zweck ist allerdings möglichst vielen Uniformträgern gegen zurzeit 120,- Euro Taxe eine zusätzliche Dekoration auf ihrer Ordensspange zu verhelfen - wogegen absolut nichts einzuwenden ist, denn immerhin befriedigen alle Beteiligten ihre Bedürfnisse und niemand wird dabei geschädigt. Ein Verein wie dieser schreit geradezu nach Gründung ähnlicher Tochtervereine im befreundeten Ausland!

Stiftung und Verleihung

Zusammen mit der Vereinsgründung wurden auch gleich eigene Statuten für die Verleihung von Auszeichnungen ausgearbeitet:

Statut für die Verleihung von Ehrenzeichen des Vereins "Förderer der Österreichischen Uniformträger"

§ 1 - Das Verdienstkreuz des Vereins "Förderer der Österreichischen Uniformträger" wird in den Graden Bronze, Silber, Gold und Gold mit Schwertern verliehen. Es handelt sich dabei um ein einseitig weiß emailliertes Tatzenkreuz, mit einer Schenkellänge von 40 mm. Es zeigt im Schnittpunkt der Schenkel ein rot-weiß-rotes Bindenschild. Die Schenkel sind mit weißem Email bedeckt, und von einem 2 mm dicken Rand aus, dem Grad entsprechenden, Metall eingefasst. Das Verdienstkreuz wird an einem 40 mm breiten schwarz-weißen, in Dreiecksform gelegten Band, getragen. Das Band hat in der Mitte einen 1,5 cm breiten schwarzen Streifen, der von, zu ihm normal stehend, schwarz-weißen Streifen eingefasst wird.

§ 2 - Die Feldspange der Grade unterscheidet sich durch eine Auflage am Band. Bronze: keine Auflage; Silber: silbernes Plättchen 7 x 3 mm; Gold: goldenes Plättchen 7 x 3 mm. Die Plättchen werden senkrecht (parallel zum Mittelstreifen) angebracht. Gold mit Schwertern: goldene Schwerter.

§ 3 - Der Vorstand des Vereins "Förderer der Österreichischen Uniformträger" verleiht das Verdienstkreuz aufgrund wahrgenommener Verdienste um das österreichische Uniformwesen.

§ 4 - Die Verleihung erfolgt auf Vorschlag durch den Vorstand, zwei Mitglieder des Vereins oder durch einen direkt dem zu Ehrenden Vorgesetzten einer uniformtragenden Organisation.

§ 5 - Personen, denen das silberne oder goldene Verdienstkreuz verliehen wurde, sind berechtigt, auch die niedrigen Grade des Verdienstkreuzes zu tragen.

§ 6 - Die Verleihung eines Verdienstkreuzes bedeutet die Würdigung echter Verdienste um die Hebung des Ansehens aller Uniformträger, sowie die Wahrung und Weitergabe von traditionellen Werten, daher soll dieser Tatsache bei Anträgen auf Verleihung von Verdienstkreuzen besonderer Augenmerk zugewendet werden.

§ 7 - Für die Verleihung des Verdienstkreuzes an Angehörige einer unter §2 Abs.2 der Vereinsstatuten angeführten Organisation sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Für Bronze:
  1.) Abgeschlossene Ausbildung in der fachspezifischen Verwendung
  2.) Ein Mindestalter von 20 Jahren
  3.) Die Dienstzeit von Zivildienern werden nicht angerechnet
  4.) Bei Freiwilligenorganisationen: mehr als die doppelte Dienstverpflichtung über ein Jahr hinaus
  5.) Teilnahme an einem Katastropheneinsatz
  6.) Beispielhaftes, tadelloses Verhalten im Dienst
Für Silber:
  1.) Abgeschlossene Ausbildung in der fachspezifischen Verwendung
  2.) Ein Mindestalter von 20 Jahren
  3.) Die Dienstzeit von Zivildienern werden nicht angerechnet
  4.) Zeitlicher Abstand von mindestens 3 Jahren zur Verleihung des bronzenen Verdienstkreuz, falls dies zuvor verliehen wurde
  5.) Mindestens ein Jahr in mittlerer Führungsposition
  6.) Bei Freiwilligenorganisationen: mehr als die doppelte Dienstverpflichtung über zwei Jahre hinaus in mittlerer Führungsebene
  7.) Teilnahme an einem Katastropheneinsatz
  8.) Beispielhaftes, tadelloses Verhalten im Dienst
Für Gold:
  1.) Abgeschlossene Ausbildung in der fachspezifischen Verwendung
  2.) Ein Mindestalter von 20 Jahren
  3.) Die Dienstzeit von Zivildienern werden nicht angerechnet
  4.) Zeitlicher Abstand von mindestens 3 Jahren zur Verleihung des silbernen Verdienstkreuz, falls dies zuvor verliehen wurde
  5.) Mindestens ein Jahr in gehobener Führungsposition
  6.) Bei Freiwilligenorganisationen: mehr als die doppelte Dienstverpflichtung über vier Jahre hinaus
  7.) Teilnahme an einem Katastropheneinsatz
  8.) Beispielhaftes, tadelloses Verhalten im Dienst
Für Gold mit Schwertern:
  1.) Abgeschlossene Ausbildung in der fachspezifischen Verwendung
  2.) Ein Mindestalter von 20 Jahren
  3.) Mitglied (zum Zeitpunkt des Einsatzes) des Bundesheeres oder der Exekutive.
  4.) Auslandseinsatz bei Maßnahmen der Friedenserhaltung in der Dauer von mindestens sechs Monaten.
  5.) Schriftlicher, offizieller Nachweis über den Einsatz unbedingt erforderlich.
  6.) Beispielhaftes, tadelloses Verhalten im Dienst.

Für die Grade Silber und Gold ist eine Kombination zweier Punkte von 5-8 zusätzlich zu den Punkten 1-4 unbedingt erforderlich.

§ 8 - Die Verdienstkreuze können auch an Personen einer in §2 Abs.2 der Vereinsstatuten nicht erwähnten Organisation erfolgen, wenn mindestens zwei der folgenden Punkte erfüllt werden:

1.) Förderung einer unter § 2 Abs.2 erwähnten Organisation.
2.) Überdurchschnittliches Engagement für karitative Zwecke.
3.) Weitergabe von traditionellen Werten.
4.) Mitgliedschaft in einem Verband/Verein, der sich um die Weitergabe traditioneller Werte bemüht.

Der Grad des Verdienstkreuzes wird vom Vorstand bestimmt.

§ 9 - Die Entscheidung des Vorstandes über die Verleihung eines Verdienstkreuzes sind unanfechtbar.

§ 10 - Die Trageerlaubnis erlischt bei Straftaten (mit unbedingter Haftstrafe) des Trägers.

§ 11 - Nach dem Ableben des Trägers geht das Verdienstkreuz in den Besitz seiner Nachfahren über, wobei die Trageerlaubnis erlischt.

Gestaltung der Dekoration

Die Dekoration ist ja im § 1 der obigen Statuten recht gut beschrieben, hier nur zur Anmerkung, es wurde weitgehend traditionelle österreichische Designs verwendet. Das Kreuz erinnert stark an die klassische Form- und Farbgebung des Militär-Maria Theresien-Ordens und das Band entspricht dem Band des, millionenfach im 1. Weltkrieg verliehenen, Karl-Truppen-Kreuzes nur statt blutrot und wird schwarz verwendet, auch die Schwert-Embleme auf dem Band sind eine originäre österreichische Erfindung. Miniatur gibt es leider (noch) keine, was zugegeben für Uniformträger relativ egal ist, da sie eher selten ein Miniatur-Kettchen tragen.

Die Verleihungsurkunde aus weißem Karton ist im DIN A4 Format und mehrfarbig bedruckt. Das Ausfüllen mit dem Laserdrucker und die beiden Kugelschreiber-Unterschriften wirken allerdings recht lieblos. Nur auf Nachfrage wurde die Urkunde auch gestempelt, dies würde normalerweise unterlassen, weil der Verein weder über einen Rundstempel noch sonst eine geeignete Stampilie verfügt - aber das wird schon noch werden, die Vorstandsmitglieder sind ja alle noch sehr jung.

 

Verdienstkreuz in Silber - Vorderseite Verleihungsurkunde zum silbernen Verdienstkreuz

 

Quellen & Literatur:
Bestätigung der Bundespolizeidirektion Wien Büro für Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten vom 23.4.2002 (in Kopie)
Vom Verein überreichte Kopie der "Statuten für die Verleihung von Ehrenzeichen des Vereins Förderer der Österreichischen Uniformträger" im März 2004

 

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