Das Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna des ÖKB-Stadtverbandes Hollabrunn

© Jörg C. Steiner

Seit Februar 2013 verleiht der Stadtverband Hollabrunn des Österreichischen Kameradschaftsbundes-Landesverband Niederösterreich das sogenannte "Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna" in sechs Stufen zur Erinnerung an die Schlacht um Stalingrad.

Vorgeschichte

Auf Anregung des Kameraden Bruno Papica stiftete der Vorstand des ÖKB-Stadtverbandes Hollabrunn anlässlich des 70sten Jahrestages des Endes der Schlacht um Stalingrad (3. Februar 2013) ein Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad_Madonna. Wie schon am Namen kenntlich ist das zentrale Symbol dieser Dekoration die bekannte Madonna-Zeichnung zum Heiligen Abend 1942. Nach den ersten Entwürfen wurde das endgültige Aussehen der Medaille und der Kreuze durch Ing. Stefan Deimbacher und Obmann Alfred Deimbacher, die Statuten wurden von Obmann-Stellvertreter Reg.Rat Dr. Franz Satzinger verfasst. Als Tag der ersten Verleihung des Mahn- und Gedenkzeichens der Stalingrad-Madonna wurde Sonntag der 10. Februar 2013 - im Anschluß an die Stalingrad-Gedenkmesse des Stadtbverbandes - festgelegt. Die höchste Stufe, ein Steckabzeichen mit der Bezeichnung "Großes Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna" wird erst am Herbst 2013 zur Verleihung kommen.

Stiftung, Verleihung und Gestaltung der Dekoration

... sind wie folgt im Statut des Ehrenzeichens festgelegt:

STATUT
über des "Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna"
vom 31.12.2012
 

Artikel I.

Am 2. Februar 2013 jährt sich zum 70sten Male das Ende der Schlacht um STALINGRAD mit ihren Hundertausenden von Opfern sowohl der kriegsführenden Parteien, wie auch der Zivilbevölkerung. Aus diesem Anlass stiftet der Kameradschaftsbund HOLLABRUNN als Nachfolgerverband des 1877 gegründeten ehemaligen K.u.K. Militär-Veteranen-Vereines OBERHOLLABRUNN in ehrfurchts-vollem Gedenken an a l l e Opfer von STALINGRAD, wie überhaupt im Gedenken an a l l e gefallenen, vermissten, an Krankheiten und Entbehrungen gestorbenen Soldaten sowie die zivilen Opfer der Kriege ein tragbares Gedenkzeichen.
 

Artikel II.

(1) Das Gedenkzeichen führt den Namen „Mahn- und Gedenk-zeichen der Stalingrad-Madonna“, abgekürzt „MGZ-ST“.
(2) Diese Bezeichnung wurde gewählt nach der im damaligen Kessel von STALINGRAD zu Weihnachten 1942 von dem evangelischen Pfarrer, Arzt und Maler Dr. Kurt REUBER mit Holzkohle auf die Rückseite einer russischen Landkarte gezeichneten „Madonna mit dem Jesuskind“ – die bald als „Weihnachtsmadonna von STALINGRAD“ bekannt wurde.
(3) Das Gedenk- und Mahnzeichen rangiert unter den vom Kameradschaftsbund HOLLABRUNN gestifteten Ehren-, Gedenk- und Erinnerungszeichen n a c h dem Dank- und Erinnerungskreuz 2007 und v o r der Gedenkmedaille „IN MEMORIAM“.
 
Artikel III.
(1) Das „Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna“ wird in drei Stufen verliehen: a) Die Bronzene/Silberne/Goldene Medaille des Mahn- und Gedenkzeichens der Stalingrad-Madonna. b) Das Silberne/Goldene Mahn- und Gedenkkreuz der Stalingrad-Madonna. c) Das Große Mahn- und Gedenkkreuz der Stalingrad-Madonna.
(2) Die Interkalarzeit zwischen den einzelnen Stufen des MGZ-ST beträgt im Regelfall jeweils zwei Jahre. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Verleihungskomitees.
 

Artikel IV.

Beschreibung des Mahn- und Gedenkzeichens

(1) Die Medaillen sind kreisrund mit überhöhtem Rand und einem Durchmesser von 40 Millimetern.
(2) Sie zeigen auf der Vorderseite (im heraldisch rechten Feld) das Bildnis der Stalingradmadonna mit dem Jesuskind. Darüber im oberen Halbrund den Schriftzug „FÜR FRIEDEN – IN FREIHEIT“, im unteren Halbrund den Schriftzug „NIE WIEDER KRIEG“. Im (heraldisch) linken Teil der Medaille stehen die Worte „LICHT – LEBEN – LIEBE“ sowie „WEIHNACHTEN 1942“.
(3) Die Rückseite zeigt mittig ein Birkenkreuz mit Stahlhelm, rechts davon ein stilisiertes Eisernes Kreuz, darüber im oberen Halbrund den Schriftzug „DEN OPFERN VON STALINGRAD“, darunter im unteren Halbrund die Schrift „KAMERADSCHAFTSBUND HOLLABRUNN“, und am rechten bzw. linken Rand mittig die Zahlen „20“ bzw. „13“ ( für das Gedenkjahr 2013).
(4) Die Medaillen sind in Bronze, Altsilber und goldfarben geprägt.
(5) Das Band der Medaillen und der Mahn- und Gedenkkreuze zeigt in gleichen Abständen die Farben Rot- Weiß-Rot (rechts) für die Republik Österreich, Dunkelrot (links) für die Russische Republik und in der Mitte Blau-Weiß, die Stadtfarben von HOLLABRUNN. Die nationalen und die Stadtfarben sind jeweils durch einen ca. 0,5 mm breiten schwarzen Strich getrennt. Der Vorstoß des Bandes ist schwarz.
(6) Das Silberne/Goldene Mahn- und Gedenkkreuz ist ein achtspitziges, dunkelrot emailliertes Malteserkreuz mit abgerundeten Spitzen im Ausmaß von ca. 45 x 40 mm mit 1 mm breiten schwarzen Rändern und anschließenden 2 mm breiten silbernen / goldenen Streifen. In der Mitte ist das ca. 25 x 20 mm große ovale Medaillon (Avers) der Stalingrad-Madonna – vgl. Absatz (1) – aufgelegt.
(7) Das Große Mahn- und Gedenkkreuz ist eine Steckauszeichnung in Form eines achtspitzigen Malteserkreuzes mit abgerundeten Spitzen in den Maßen von ca. 60 x 50 mm und ist dunkelrot emailliert, mit ca. 3 mm breiten gelb-schwarz-goldenen Rändern. In der Mitte ist das ca. 40 x 20 mm große ovale Medaillon (Avers) der Stalingrad-Madonna - vgl. Absatz (1) - aufgelegt. Das Kreuz ist unterlegt von einem goldenen, oben geschlossenen Eichenlaubkranz, der auf zwei goldenen, mit den Spitzen nach unten weisenden Schwertern ruht.
(8) Die Madonna der Medaillons der Mahn- und Gedenkkreuze und des Großen Mahn- und Gedenkkreuzes sowie die Schriften sind schwarzgrau, der Untergrund ist dunkel-schattiert dargestellt. Der Rand des Medaillons der Mahn- und Gedenkkreuze ist silbern bzw. golden, der Rand des Medaillons des Großen Mahn- und Gedenkkreuzes golden eingefasst.
 

Artikel V.

Trageweise der Mahn- und Gedenkzeichen

Die Medaillen und die Mahn- und Gedenkkreuze werden jeweils an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefalteten Band an der linken Brustseite getragen.
Das Große Mahn- und Gedenkzeichen wird als Steckauszeichnung an der rechten Brustseite getragen.
 

Artikel VI.

Symbolik des Mahn- und Gedenkzeichens

(1) Die Farben des Ordensbandes stehen stellvertretend für a l l e Opfer a l l e r Nationen, die damals 1942/43 von den Schrecken dieses furchtbaren Krieges betroffen gewesen sind.
(2) Die „Stalingrad-Madonna mit dem Jesuskind“ auf dem Avers der Medaillen und den Medaillons der Mahn- und Gedenkkreuze bringt die Sehnsucht aller Betroffenen nach Licht, Leben, Liebe, Schutz und Freiheit sowie weihnachtlichem Frieden zum Ausdruck.
(3) Auf dem Revers der Medaillen mahnen das Birkenkreuz und das stilisierte Eiserne Kreuz an die unzähligen Opfer der Kriegsfurie.
(4) Der Eichenlaubkranz, auf dem das Große Mahn- und Gedenkkreuz aufliegt, drückt die Ehrerweisung für alle Kriegsopfer aus; die zu Boden weisenden Schwerter sollen die Sinnlosigkeit und Ungerechtigkeit jedes Krieges symbolisieren und zum Frieden mahnen.
 
Artikel VII.

Verleihungsvoraussetzungen

(1) Das Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna kann grundsätzlich jeder natürlichen Person verliehen werden, die sich zur Republik Österreich und zu den Grundsätzen von Kameradschaft, Friedensbereitschaft und Traditionspflege sowie zu den Zielen des Österreichischen Schwarzen Kreuzes / Kriegsgräberfürsorge (Pflege und Erhaltung von Kriegsgräbern und Soldatenfriedhöfen sowie der Kriegerdenkmäler) bekennt.
(2) Für die Verleihung der Bronzenen / Silbernen / Goldenen Medaille des MGZ-ST werden erwartet der (mehrmalige) Besuch z.B. von Stalingrad-Gedenkmessen und sonstigen Friedensmessen, die (mehrmalige) Teilnahme an Totengedenken auf Soldatenfriedhöfen oder zu Allerheiligen, u.ä.
(3) Veranstaltungen auf Beschluss des Stiftungskomitees, bestehend aus 7 Kameraden des Kameradschaftsbundes HOLLABRUNN, zuerkannt werden.
(4) Die Mahn- und Gedenkkreuze (Silber / Gold) können für tätige Mitarbeit bei Gedenk- und sonstigen einschlägigen Feiern und Veranstaltungen zuerkannt werden. Eine Verleihung des Großen Mahn- und Gedenkkreuzes erfordert besondere Verdienste, wie z.B. Mitarbeit bei der Pflege, Instandhaltung und Renovierung von Kriegerdenkmälern, Soldatengräbern oder Soldatenfriedhöfen und sonstigen Gedenkstätten soldatischer Tradition oder mindestens 10malige Teilnahme an den Sammlungen des Österreichischen Schwarzen Kreuzes / Kriegsgräberfürsorge oder mehrfache persönliche organisatorische Mitarbeit für die Planung und Durchführung einschlägiger Veranstaltungen, u.ä.
(5) Für die Verleihung des Großen Mahn- und Gedenkkreuzes ist überdies ein einstimmiger Beschluss des Stiftungskomitees erforderlich.
 
Artikel VIII.
Urkunde
(1) Über jede Verleihung eines Mahn- und Gedenkzeichens ist eine Urkunde auszustellen, die jeweils von zwei Mitgliedern des Stiftungskomitees zu unterfertigen und mit dem Rundsiegel des Komitees zu versehen ist.
(2) Die Verleihungen der Mahn- und Gedenkzeichen sind vom Kameradschaftsbund HOLLABRUNN – getrennt nach den verschiedenen Verleihungsstufen – in einem Verzeichnis festzuhalten.
 
Artikel IX.
Taxen
(1) Für die Verleihung von Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna ist eine vom Stiftungskomitee festzusetzende Taxe zu entrichten, aus der zumindest die Selbstkosten der Mahn- und Gedenkzeichen, der dazu gehörenden Verleihungsurkunden und des Bürobedarfes (Porto, Verpackungen, Telefonkosten, etc.) abzudecken sind.
(2) Ein allfälliger darüber hinausgehender Spendenbetrag ist für im Sinn dieser Stiftung liegende Zwecke zu verwenden (Einladungen zu Feierlichkeiten; Kränze und Gestecke für Kameradenbegräbnisse, Gedenkmessen oder Totengedenkfeiern; Spendenbeiträge für Renovierungsarbeiten an Gedenkstätten u.ä.).
 
Artikel X.
Schlussbestimmungen
(1) Die Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna können bei Vorliegen der betreffenden Voraussetzungen auch posthum verliehen werden. In diesem Fall sind das Mahn- und Gedenkzeichen und die Urkunde an die nächsten Angehörigen auszufolgen.
(2) Das Mahn- und Gedenkzeichen geht in das Eigentum des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht der Hinterbliebenen besteht nicht.
(3) Die Mahn- und Gedenkzeichen dürfen zu Lebzeiten des Beliehenen weder verkauft, verschenkt, verborgt oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Da die Mahn- und Gedenkzeichen geistiges Eigentum des Kameradschaftsbundes HOLLABRUNN sind, wird jede unbefugte Nachprägung von Mahn- und Gedenkzeichen der Stalingrad-Madonna sowie der Nachdruck der Verleihungsurkunden gerichtlich zur Anzeige gebracht.
(4) Jede Person, der ein Mahn- und Gedenkzeichen verliehen worden ist, kann sich als „Träger“ der betreffenden Stufe bezeichnen. Sonstige Vorrechte oder Pflichten sind mit einer Verleihung nicht verbunden.
(5) Die Mahn- und Gedenkzeichen können im Original oder als Miniatur bzw. in Form von Bandspangen zur Uniform oder Zivilkleidung getragen werden. Auf den Bandspangen können zur Unterscheidung der Stufen Miniaturen der betreffenden Stufen aufgelegt werden.
(6) Ist die beliehene Person bereits Inhaber einer Stufe des Mahn- und Gedenkzeichens, so ist bei der Verleihung einer höheren Stufe jeweils nur diese zu tragen.
(7) Anregungen auf Verleihung eines Mahn- und Gedenkzeichens können beim Kameradschaftsbund HOLLABRUNN schriftlich, mündlich oder per E-Mail eingebracht werden. Hierbei sind Familienund Vorname, allfällige akademische Grade und Titel sowie die Anschrift der betreffenden Person anzuführen. - Im zutreffenden Falle ist auch eine allfällige Zugehörigkeit zu einem Kameradschafts- oder sonstigen Traditionsverband, einer sozialen Institution (Rotes Kreuz, Feuerwehr, sonstige Hilfs- und Rettungsorganisationen) oder vergleichbare Mitgliedschaften anzugeben. Desgleichen sind in Kurzform die zutreffenden Verleihungsvoraussetzungen gemäß Artikel VII anzuführen und glaubhaft zu machen.
(8) Abbildungen der Mahn- und Gedenkzeichen sowie ein Muster der Verleihungsurkunde sind aus den Anlagen A und B ersichtlich. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Statuts.
 
 
Medaille in Silber (Avers) Medaille in Silber (Revers) Verleihungsurkunde Medaille in Silber Kreuz in Gold (Avers)

 

Quellen & Literatur:
Informationen durch den Obmann des ÖKB-Stadtverbandes Hollabrunn Alfred Deimbacher an den Autor.
Download von der Webseite des Stadtverbandes (www.kameradschaftsbund-hollabrunn.info) vom 10. Februar 2013

 

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