Der Verdienstorden der Heiligen Rupert und Virgil der Erzdiözese Salzburg

© Jörg C. Steiner

Seit dem Jahre 1984 verleiht der Erzbischof von Salzburg den mehrstufigen Verdienstorden der Heiligen Rupert und Virgil als diözesane Auszeichnung. Der Heilige Bischof Rupert ist der Salzburger Landespatron und der Heilige (Salzburger) Bischof Virgil der Patron der Diözese.

Vorgeschichte

Zum 1200. Todestag des Heiligen Virgil und zur Erinnerung an den Salzburger Landespatron dem Heiligen Rupert, stiftete der Erzbischof von Salzburg, Dr. Karl Berg, am 27. November 1984 den in vier Stufen gegliederten "Verdienstorden der Heiligen Rupert und Virgil". Stiftung und Statuten wurden im Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg veröffentlicht. Der Entwurf der Insignien stammte vom Wiener Goldschmied und Kleinplastiker Florian Wagner.

Stiftung und Verleihung

Der Verdienstorden wird in vier Stufen verliehen:

1.) Das Ehrenzeichen in Silber - dieses wird in der Regel für Verdienste im Bereich einer Pfarre verliehen. Das Kreuz ist 55 x 55mm breit und versilbert, es wird von Herrn am Dreiecksband und von Damen an einer entsprechenden Masche an der linken Brustseite getragen.

2.) Das Ehrenzeichen in Gold - diese Stufe wird in der Regel für Verdienste im überpfarrlichen Bereich, also auf Dekanats- und Regionsebene, verliehen. Aussehen und Trageweise entsprechen der Insignie der ersten Stufe, das Kreuz ist jedoch vergoldet.

3.) Das Große Ehrenzeichen in Gold - dieses Halskreuz wird für Verdienste im diözesanen und überdiözesanen Bereich verliehen. Das Kreuz ist 60 x 60mm breit, vergoldet und wird an einem 40 mm breiten Band um den Hals getragen.

4.) Das Große Ehrenzeichen in Gold mit Stern - das Halskreuz entspricht in Aussehen und Ausführung der 3.Stufe, jedoch befinden sich zwischen den Kreuzarmen je 51mm lange glatte Strahlen. Es ist also trotz der irreführenden Benennung "nur" ein Halskreuz ohne Bruststern. Diese höchste Stufe wird für außerordentliche Verdienste im diözesanen und überdiözesanen Bereich verliehen.

Jeder Beliehene hat das Recht sich als Besitzer zu bezeichnen und die Auszeichnung in der vorgeschriebenen Form, auch an der Bandspange bzw. als Knopflochrosette zu tragen. Die Dekoration geht ins Eigentum des Ausgezeichneten über um verbleibt nach seinem Ableben den Erben zur Erinnerung. An Priester und Diakone der Erzdiözese wird die Auszeichnung aus grundsätzlichen Überlegungen nicht verliehen.

Die Vorschläge zur Verleihung werden von den kirchlichen Gremien, den Gliederungen der Katholischen Aktion bzw. den kirchlichen Behörden und Institutionen gestellt. Der Antrag muß den Formvorschriften genügen und neben einem Lebenslauf des Auszuzeichnenden eine eingehende Darstellung der besonderen Verdienste um die Kirche und evtl. schön früher gewährter kirchlicher Ehrungen umfassen. Der Erzbischof prüft den Antrag und läßt gegebenenfalls zusätzliche Informationen einholen.

Die Entscheidung über die Verleihung trifft der Erzbischof nach Anhörung des Konsortiums. Das Ordinariat übernimmt dann die Verständigung und Terminkoordination mit dem Auszuzeichnenden. Im Ordinariat wird auch eine Verzeichnis aller Träger geführt bzw. aufbewahrt. Die Insignie mit Urkunde wird vom Erzbischof selber oder einem von ihm ernannten Beauftragten überreicht. Die querformatige Verleihungsurkunde ist ca. DIN A3 groß und zeigt links oben die farbige Darstellung des Wappens des jeweiligen Erzbischofs.

Verleihung des Großen Ehrenzeichens in Gold mit Stern im Juli 1994 durch Erzbischof Dr. Georg Eder an Prof. Dr. Paul Mikat.

Bemerkenswert in leider negativen Sinne ist bei dieser Auszeichnung mit dem gewöhnungsbedürftigen Design, dass man zwar einerseits großspurig nicht vor der Benennung als "Verdienstorden" zurückschreckt, aber andererseits die einzelnen Stufen selber dann (auch auf der Urkunde) als "Ehrenzeichen" bezeichnet. Gänzliche Verwirrung stiftet dann die höchste "4. Stufe" der Auszeichnung, die aufgrund ihrer irreführenden Bezeichnung ein Halskreuz mit Bruststern erwarten lassen würde, aber in Wahrheit nur eine weitere Halsdekoration ist. Da nicht anzunehmen ist, das die Erzdiözese Salzburg besonders avantgardistisch sein wollte, liegt nur der Schluß nahe, dass hier aus tiefer Unkenntnis der Ordenskunde und deren Usancen gehandelt worden ist. Es ist leider ein heute auch bei anderen Stellen und Organisationen weitverbreitetes Phänomen, dass man glaubt in diesem Bereich keine Fachleute hinzuziehn zu müssen und lieber selber mehr schlecht als recht herumwerkt.

Gestaltung der Dekoration

Das Ehrenzeichen ist dem Bischofshofener Rupertuskreuz nachgebildet und hat ein quadratisches Mittelschild, auf dem ein Salzfaß, als Symbol der Neubegründung der Salzgewinnung durch den Heiligen Rupert, die Fassade des Domes zu Salzburg als Erinnerung an den Heiligen Virgil, zwei Mitren und zwei Bischofsstäbe, die Kennzeichen der Bischofsämter der beiden Heiligen, erhaben geprägt sind.

Die vier Kreuzenden sind mit kleinen runden Steinen, beim Kreuz in Silber mit roten Karneolen bei den Kreuzen in Gold mit hellblauen Opalen, besetzt. An den Seiten steht: "ST.RUPERT" und "ST.VIRGIL". Die Rückseiten der beiden niedrigen Kreuze sind glatt, bei den Halskreuzen sind die Kreuzarme auf Vorder- und Rückseite gleich ausgebildet, nur das Mittelmedaillon der Rückseite ist wieder ohne Design. Das 40mm breite Band ist in den Diözesanfarben Rot-Weiß-Geld gleichbreit gestreift.

 

Ehrenzeichen in Silber an der Damenmasche Ehrenzeichen in Gold mit Rosette Großes Ehrenzeichen in Gold

 

Quellen & Literatur:
Dekret und Statuten des Verdienstordens der Heiligen Rupert und Virgil; in Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg, S.184f., 1984
Enno Bernzen: Verdienstorden der Heiligen Rupert und Virgil der Erzdiözese Salzburg; in: Das militärhistorische Archiv Nr.10/November 1995

 

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