Das Ehrenzeichen der Österreichischen Rechtsanwaltschaft

© Jörg C. Steiner

Die Standesvertretung der österreichischen Rechtsanwälte, der sogenannte Österreichische Rechtsanwaltskammertag, verleiht seit dem Jahre 1995 ein tragbares Ehrenzeichen als höchste Auszeichnung.

Stiftung und Verleihung

Gemäß der Richtlinie für die Vergabe von Standesauszeichnungen, Paragraph 37 Ziffer 5 der RAO, wurde im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10. Februar 1995 die Stiftung und die Statuten des Ehrenzeichens der österreichischen Rechtsanwaltschaft kundgemacht.

 

STATUTEN über das EHRENZEICHEN der österreichischen Rechtsanwaltschaft

§ 1 (1) Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag würdigt hervorragende Verdienste um die österreichische Rechtsanwaltschaft durch Verleihung eines Ehrenzeichens.
  (2)  Dem Geehrten ist eine vom Präsidentenrat des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages unterzeichnete Urkunde auszustellen.
  (3) Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag führt ein Ehrenbuch der Inhaber des Ehrenzeichens.
§ 2 Die Verleihung des Ehrenzeichens obliegt dem Präsidentenrat.
§ 3 (1) Das Ehrenzeichen darf nur für Tätigkeiten verliehen werden, die nicht zum Berufsbild des Rechtsanwaltes gehören. Für im Rahmen von Standesorganisationen erbrachte Tätigkeiten darf das Ehrenzeichen nicht verliehen werden.
  (2) Es kann an Inländer und Ausländer verliehen werden.
  (3) Die Zahl der gleichzeitigen Inhaber von Ehrenzeichen ist mit 25 begrenzt.
§ 4 (1) Das Ehrenzeichen ist eine Brustdekoration. Es besteht aus einem achtstrahligen Goldstern, im Mittelfeld ein stilisiertes "R", rot-weiß auf Metallgrund, umgeben von rotem Schriftrand mit Metalltext: "BENE MERENTI DE ADVOCATIS".
  (2) Das Ehrenzeichen ist an der linken Brustseite zu tragen. Frauen tragen das Ehrenzeichen an einem maschenartig gelegten rot-weiß-roten Band.
§ 5 (1) Jeder Ausgezeichnete ist berechtigt, die Dekoration in der im § 4 bestimmten Art anzulegen und zu tragen und sich als Inhaber dieser Auszeichnung zu bezeichnen. Er wird Eigentümer der Dekoration.
  (2) Der Beliehene hat Anspruch auf Teilnahme an festlichen Veranstaltungen des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages und ist zu diesen einzuladen.

Gestaltung der Dekoration

Das Ehrenzeichen ist ein achtstrahliger vergoldeter Bruststern mit ca. 8 cm Durchmesser. Das kreisrunde Mittelmedaillon weist die Rot unterlegte Umschrift: "BENE MERENTI DE ADVOCATIS" auf und zeigt im Zentrum ein rot-weißes stilisiertes "R". Dem Ehrenzeichen beiliegend ist eine Ansteckminiatur mit Nadel, es gibt aber auch eine Miniatur für das Frackkettchen. Als Fachmann würde ich vermuten, es handelt sich um eine Fertigung der Firma Orth in Wien, welche in einem, mit rotem Kroko-Design bezogenen, Etuis der Firma Fialka geliefert wird. Alles in allem eine geschmackvolle, gelungene Dekoration, die durch ihre äußerst sparsame Verleihung Ansehen und Wert behält.

 

Ehrenzeichen der Österreichischen Rechtsanwaltschaft

 

Quellen & Literatur:
Kundmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 10. Februar 1995, sowie im Anwaltsblatt 1995, 98 und auf der Homepage des Österr. Rechtsanwaltskammertages
Auskunft des Generalsekretärs des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Herrn Dr. Alexander Christian, per eMail an den Autor vom 4. April 2006.

 

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