Die Auszeichnungen der Österreichischen Dentistenkammer

© Jörg C. Steiner

Die Standesvertretung der Dentisten, die Österreichische Dentistenkammer, verlieh bis zu ihrer Auflösung mit 31.12.2005 verschiedene tragbare und nicht-tragbare Auszeichnungen. Da durch die Universitätsreform seit den 1970er Jahren keine neuen Dentisten mehr ausgebildet worden sind, war ein Ende der entsprechenden Standesvertretung abzusehen. Seit 1. Jänner 2006 werden die Interessen der wenigen verbliebenen Dentisten durch die Österreichische Zahnärztekammer vertreten - die Auszeichnungen der Dentistenkammer bilden somit ein abgeschlossenes Kapitel der Auszeichnungsgeschichte.

Stiftung und Verleihung

Ursprünglich dachten die Verantwortlichen in der Österreichischen Dentistenkammer sie würden mit einer einstufigen Auszeichnung das Auslangen finden und stifteten daher einen Ehrenring. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Oktober 1962 in Klagenfurt wurde der sogenannte "Ehrenring der Österreichischen Dentistenkammer" eingerichtet und folgende Statuten beschlossen:

 

STATUTEN eines EHRENRINGES der Österreichischen Dentistenkammer

Artikel I  Die Österreichische Dentistenkammer stiftet einen Ehrenring. Dieser Ehrenring der Österreichischen Dentistenkammer besteht aus 18-karätigem Gold, hat die Form eines Siegelringes und trägt auf einer Weißgoldplatte das Staatswappen der Republik Österreich mit emailliertem Bindenschild und die Aufschrift "Österreichische Dentistenkammer".
Artikel II Der Ehrenring wird für besondere Verdienste um 1.) die zahnheilkundliche Wissenschaft, 2.) die Gesundheit der Bevölkerung, 3.) den Berufstand der Dentisten verliehen.
Artikel III Der Ehrenring kann sowohl an österreichische Staatsbürger als auch an Ausländer verliehen werden.
Artikel IV (1) Über die Verleihung des Ehrenringes entscheidet ein Kuratorium. Dieses Kuratorium besteht aus dem Präsidenten der österreichischen Dentistenkammer und sechs aus dem Kreise des Kammervorstandes gewählten Mitgliedern.
  (2) Die Mitglieder des Kuratoriums werden für die Dauer der Funktionsperiode des Kammervorstandes von diesem gewählt.
  (3) Den Vorsitz im Kuratorium führt der Präsident der Österreichischen Dentistenkammer.
  (4) Vorschläge für die Verleihung des Ehrenringes sind vom Kammervorstand beim Präsidenten der Österreichischen Dentistenkammer als Vorsitzendem des Kuratoriums einzubringen.
  (5) Für die Beschlüsse des Kuratoriums ist Einstimmigkeit bei geheimer Abstimmung erforderlich.
  (6) Wird die Verleihung des Ehrenringes an den Präsidenten der Österreichischen Dentistenkammer vorgeschlagen, hat in der betreffenden Kuratoriumssitzung der Vizepräsident der Österreichischen Dentistenkammer den Vorsitz zu führen. Wird die Verleihung des Ehrenringes an ein Mitglied des Kuratoriums vorgeschlagen, nimmt dieses an der Beratung und Abstimmung hierüber nicht teil.
Artikel V (1) Die Verleihung des Ehrenringes nimmt der Präsident der Österreichischen Dentistenkammer vor.
  (2) Über die Verleihung ist eine vom Präsidenten der Österreichischen Dentistenkammer unterfertigte Urkunde auszustellen.
  (3) Wird der Ehrenring dem Präsidenten der Österreichischen Dentistenkammer verliehen, nimmt die Verleihung der Vizepräsident der Österreichischen Dentistenkammer vor, der auch die darüber auszustellende Urkunde unterfertigt.

Dieser Ehrenring wurde bis zur Einführung des mehrstufigen Ehrenzeichens insgesamt 26 mal verliehen. (Eine Liste der Beliehenen kann HIER abgerufen werden.) Nach Einführung des Ehrenzeichens erhielten alle lebenden Träger des Ehrenringes ein Ehrenzeichen (Bruststern mit aufgelegtem Kreuz in inversen Farben) überreicht auf dessen Rückseite die Worte "Ehrenring der Österreichischen Dentistenkammer" eingraviert worden waren. Der ursprüngliche Plan den Ehrenring parallel zu den Ehrenzeichen weiterhin zu verleihen wurde offenbar nicht durchgeführt, da es nach dem 5. Mai 1977 zu keiner Verleihung des Ehrenringes mehr gekommen ist.

Wie schon erwähnt wurde im Jahre 1978 ein mehrstufiges Ehrenzeichen eingeführt und durch die Hauptversammlung am 11. November 1978 mit folgenden Statuten versehen:

 

STATUTEN des EHRENZEICHENS der Österreichischen Dentistenkammer

Artikel I  Das Ehrenzeichen der Österreichischen Dentistenkammer wird für hervorragende Verdienste auf wissenschaftlichem, standespolitischem und sozialpolitischem Gebiet verliehen. Das Ehrenzeichen kann außer an Kammermitglieder auch an verdiente Personen verliehen werden, die nicht der Österreichischen Dentistenkammer angehören.
Artikel II (1) Die Verleihung des Ehrenzeichens obliegt dem Kammervorstand.
  (2) Ein Rechtsanspruch auf Verleihung eines Ehrenzeichens besteht nicht.
  (3) Das Kammeramt hat ein Verzeichnis über die verliehenen Ehrenzeichen zu führen und eine Zweitschrift (Ablichtung) der Urkunde aufzubewahren.
Artikel III (1) Die Überreichung erfolgt ausschließlich durch den Präsidenten oder durch einen von ihm beauftragten Stellvertreter.
  (2) Die Überreichung eines Ehrenzeichens der Österreichischen Dentistenkammer an den Präsidenten erfolgt durch den Vizepräsidenten.
Artikel IV (1) Das Ehrenzeichen gelangt in drei Stufen zur Verleihung: a.) Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Österreichische Dentistenkammer; b.) Ehrenzeichen für Verdienste um die Österreichische Dentistenkammer; c.) Verdienstzeichen der Österreichischen Dentistenkammer.
  (2) Das Große Ehrenzeichen ist eine Halsdekoration, 45 mm hoch und 45 mm breit, in der Form eines vierarmigen Kreuzes mit acht Spitzen. Das Innenfeld des vierarmigen Kreuzes ist lila emailliert mit weißem 1 ½ mm breiten Steg und 1 ½ mm breiten goldfarbigem Rand. In der Mitte des Kreuzes befindet sich das Bundeswappen in schwarz mit rot-weiß-rotem Bindenschild, Höhe 14 mm, Breite 12 mm. Unterlegt ist das vierarmige Kreuz mit einem silberfarbigen Strahlenstern, der vom Kreuz überragt wird. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Ehrenzeichenband wird durch eine 25 mm lange und 4 mm breite vergoldete und geriffelte Öse hergestellt. Das Ehrenzeichen wird an einem 40 mm breiten, schwarz-gold-lila-gold-schwarzem Band getragen. Die Farben stehen im Verhältnis 3-5-24-5-3 mm.
  (3) Das Ehrenzeichen ist ein Bruststern, bestehend aus einem vierarmigen Kreuz, welches in Form und Größe dem Großen Ehrenzeichen gleicht. Dieses Kreuz ist von einem silberfarbigen Strahlenstern unterlegt. Der Strahlenstern ist 75 mm hoch und 75 mm breit und weist acht Spitzen auf.
  (4) Das Verdienstzeichen ist ein vierarmiges Kreuz, in Form und Größe gleich dem Großen Ehrenzeichen, jedoch ohne Strahlenstern und wird am dreieckig gefalteten Band getragen. Das Band ist in Breite und Aussehen gleich dem Band des Großen Ehrenzeichens.
Artikel V Allen Trägern des Ehrenringes ist eine neu zu schaffende, sichtbare Auszeichnung nachzureichen und in Hinkunft mit dem Ehrenring gemeinsam zu überreichen. Diese Auszeichnung besteht aus einem Bruststern, der in Form und Aussehen dem Ehrenzeichen gleicht, wobei das Innenfeld weiß, der Steg lila und der Rand silberfarbig ist, der Strahlenstern ist goldfarbig. Die Worte "Ehrenring der Österreichischen Dentistenkammer" sind auf der Rückseite eingraviert.
Artikel VI Damen tragen ihre Auszeichnung an einem maschenartigen Band, das eine der Auszeichnung entsprechende Breite aufweist. 
Artikel VII Eine Miniatur, sowie eine Ansteckrosette werden dem Ausgezeichneten mitüberreicht.
Artikel VIII (1) Das Große Ehrenzeichen wird am Band um den Hals getragen.
  (2) Das Ehrenzeichen und die Auszeichnung des Ehrenringes werden an der linken Brustseite getragen.
  (3) Das Verdienstzeichen wird am dreieckig gefalteten Band an der linken Brustseite getragen.
Artikel IX Die Auszeichnung geht in das Eigentum des Ausgezeichneten über.
Artikel X Vorschläge für die Verleihung dieses Ehrenzeichens der Österreichischen Dentistenkammer können von jedem niedergelassenen Dentisten als formloser Antrag an die Österreichische Dentistenkammer gerichtet werden. Eine Anführung der zu würdigen Verdienste ist anzuschließen; jedoch keine Vorschläge über die Höhe der Auszeichnung.
Artikel XI Der geschäftsführende Ausschuss der Österreichischen Dentistenkammer überprüft dieses Ansuchen und reicht es mit seiner Stellungnahme zur Beschlussfassung an den Kammervorstand der Österreichischen Dentistenkammer weiter.
Artikel XII Über die Verleihung entscheidet der Kammervorstand der Österreichischen Dentistenkammer in geheimer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit.
Artikel XIII Die Zahl der auszuzeichnenden Mitglieder der Österreichischen Dentistenkammer wird wie folgt festgesetzt:
    Großes Ehrenzeichen: 10
    Ehrenzeichen: unlimitiert
    Verdienstzeichen: unlimitiert
Artikel XIV Die Hauptversammlung ermächtigt den Kammervorstand, eventuell erforderliche Änderungen dieser Statuten, die sich nur auf die Ausführung und die Form der Auszeichnungen beziehen können, mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen.

Laut Aussage des ehemaligen Vizepräsidenten der Österreichischen Dentistenkammer, Herrn Gunter Krainhöfner, ist aufgrund der derzeitigen Lage (Auflösung der Kammer usw.) eine vollständige Liste aller verliehenen Ehrenzeichen leider nicht zusammenzustellen.

Neben diesen tragbaren Auszeichnungen verlieh die Österreichische Dentistenkammer noch ein Ehrenurkunde für langjährige hervorragende Tätigkeit als zahnärztlich/dentistische Helferinnen sowie den sogenannten Förderungspreis der Österreichischen Dentistenkammer. Mit diesem Förderungspreis, der aus einem Geldbetrag und einer Anerkennungsurkunde bestand, wurden zwischen 1974 und 1992 insgesamt 19 wissenschaftliche Publikationen zu zahnheilkundlichen Themen ausgezeichnet.

Gestaltung der Dekoration

Das Aussehen der Auszeichnungen wurde in den entsprechenden Paragraphen der obgenannten Statute bereits beschrieben. Die dazugehörigen Verleihungsurkunden, sowie die Dekrete für zahnärztliche Helferinnen und Autoren, die den Förderungspreis erhalten haben, sind einheitlich im Format DIN A4 und tragen oben in der Mitte den Bundesadler der Republik Österreich mit rot-weiß-rotem Bindenschild, der übrige Text ist in Schwarz gedruckt, rechts unten der Stempel und die Unterschrift des Präsidenten.

 

Großes Ehrenzeichen der Österreichischen Dentistenkammer

 

Quellen & Literatur:
Informationen aus der Internet-Seite der Österreichischen Dentistenkammer 2005 - mittlerweile vom Netz genommen.
Korrespondenz mit dem Vizepräsidenten der ÖDK, Herrn Zahnarzt Gunter Krainhöfner per eMail im April 2006 mit dem Autor.
Informationsmaterial (Statuten, Namenslisten, usw.) freundlicherweise überlassen durch Herrn Vizepräsidenten Krainhöfner am 4. und 6. April 2006.

 

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