Die Dekorationen der Deutschen Verkehrswacht e.V.

© Jörg C. Steiner

Die Deutsche Verkehrswacht e.V. (DVW) ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein auf dem Gebiet der Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung und zählt neben Einzelpersonen auch namhafte Firmen, Organisationen und Behörden zu seinen Mitgliedern wie z.B. den ADAC, TÜV, DEKRA, die meisten Automobilhersteller und deren Zulieferer, verschiedene Polizeiorganisationen und Fahrschulen und verleiht seit 1957 verschiedene Auszeichnungen.

Vorgeschichte

Der Verein wurde am 3. November 1924 in Berlin gegründet. Sitz des Verbandes ist seit 1950 Bonn. Zweck der DVW ist es, in freiwilliger Mitarbeit und in eigener Initiative der Mitglieder, die Verkehrssicherheit zu fördern, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung zu betreiben, Verkehrsunfälle durch geeignete Maßnahmen zu verhüten, die Interessen aller Verkehrsteilnehmer auf ausreichende Sicherheit im Verkehr zu vertreten, Mitglieder und Behörden in Fragen der Verkehrssicherheit zu beraten und bei ihrer Arbeit Belange des Umweltschutzes einzubeziehen. Die Organisation wird von rund 90.000 ehrenamtlichen Mitgliedern getragen, die in 630 Orts-, Gebiets- und Kreisverkehrswachten organisiert sind, die sich wiederum auf 16 Landesverkehrswachten verteilen. Seit 1929 erscheint ein Magazin für Mitglieder der DVW e.V. unter unterschiedlichen Titeln. Die Zeitschrift "mobil und sicher" informiert seit 1994 sechsmal im Jahr über Themen in den Bereichen Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung, Verkehrspsychologie, Verkehrspolitik, Verkehrstechnik, Verkehrsrecht, Unfallforschung, Verkehr und Umwelt sowie Unterhaltung. Zudem wird jährlich ein Wettbewerb für alle örtlichen Verkehrswachten zu Verkehrssicherheitsaktionen ausgelobt.

Durch Initiative der DVW und mit Unterstützung der Wirtschaft bzw. des entsprechenden Bundesministeriums werden Programme und Maßnahmen zur Verkehrssicherheitsarbeit erarbeitet.  Außerdem gibt es eine Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer für "normale" Kraftfahrer, Berufskraftfahrer und Straßenbahnführer. In Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst Stiftung Björn Steiger e.V. vergibt die DVW seit 1974 auch den Deutschen Verkehrssicherheitspreis für herausragenden Leistungen in der Verkehrssicherheitsarbeit.

Stiftung und Gestaltung der Dekorationen

Die Auszeichnungen für bewährte Kraftfahrer in den Kategorien "Kraftfahrer", "Berufskraftfahrer" und "Straßenbahnführer" werden auf Antrag - es besteht kein Anspruch auf diese Auszeichnung und es ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten - in den folgenden Stufen verliehen:

in Bronze für 5 Jahre Fahrzeit
in Bronze mit Eichenkranz für 10 Jahre Fahrzeit
in Silber für 20 Jahre Fahrzeit
in Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre Fahrzeit
in Gold für 30 Jahre Fahrzeit
in Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre Fahrzeit
als Goldene Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit

Bei der Verleihung dieser Auszeichnungen werden die Verleihungsurkunde, eine Anstecknadel, ein Ausweis und ein Berechtigungsschein zum einmaligen Bezug von Fahrzeugplaketten ausgehändigt. Als zusätzliche Dekoration können die Inhaber des Goldenen Lorbeerblattes für 50 Jahre Fahrzeit auch einen speziellen Briefbeschwerer im DVW-Shop kaufen, ebenso können die entsprechenden Plaketten für die Fahrzeuge in Metall bzw. als PVC-Aufkleber nachbestellt werden.

 

 

Stiftungsurkunde des Ehrenzeichens der Deutschen Verkehrswacht

Vom 7. November 1957 in der Fassung vom 11. Juli 1968 (Die Ausführungsbestimmungen vom 11.7.1968 wurden nicht veröffentlicht.)

Artikel 1 Die Deutsche Verkehrswacht stiftet zur Anerkennung von Verdiensten um die Sicherheit im Straßenverkehr mit Genehmigung des Herrn Bundespräsidenten das Ehrenzeichen der Deutschen Verkehrswacht.
Artikel 2 (1) Das Ehrenzeichen wird in zwei Klassen verliehen.

(2) Das Ehrenzeichen besteht aus einem weißen Emaillekranz mit aufgelegtem Verkehrswachtsymbol -grünes Kreuz im grünen Ring mit der Umschrift "Sicherheit im Straßenverkehr". Die Rückseite trägt die Inschrift "Für Förderung der Sicherheit im Straßenverkehr - Deutsche Verkehrswacht". Das weiße Emaillekreuz und das Verkehrswachtsymbol sind in der ersten Klasse mit Gold, in der zweiten Klasse mit Silber eingefasst.

(3) Das Ehrenzeichen wird in beiden Klassen an einem grünen Band mit weißen Randstreifen auf der linken Brustseite getragen. Frauen tragen das Ehrenzeichen an einer gleichfarbenen Schleife.

Artikel 3 Das Ehrenzeichen wird vom Präsidenten der Deutschen Verkehrswacht verliehen. 
Artikel 4 (1) Das Ehrenzeichen kann an solche Personen verliehen werden, die sich durch besonders erfolgreiche Tätigkeit oder durch hervorragende Einzelhandlungen um die Hebung der Sicherheit im Straßenverkehr, die Verhütung von Verkehrsunfällen, die Minderung von Verkehrsunfallfolgen und um die sonstigen Aufgaben und Ziele der Verkehrswachtarbeit verdient gemacht haben.

(2) Die Beliehenen erhalten eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift des Präsidenten der Deutschen Verkehrswacht.

(3) Das Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Beliehenen über. 

Artikel 5 Erweist sich der Inhaber eines Ehrenzeichens durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, der Auszeichnung als unwürdig, so kann ihm durch Beschluss des Vorstandes der Deutschen Verkehrswacht das Ehrenzeichen entzogen werden; der Betroffene ist vor der Entziehung zu hören. Der Beschluss ist ihm schriftlich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.
Artikel 6 Die Ausführungsbestimmungen erlässt der Präsident der Deutschen Verkehrswacht nach Anhörung des Beirats.

Im Gegensatz zu den einschlägigen Bestimmungen werden die Ehrenzeichen an grünen Bändern, die je nach Stufe entweder goldene oder silberne Randstreifen besitzen, getragen!

Briefbeschwerer für bewährte Kraftfahrer mit 50 Jahre Fahrzeit

Abbildung der Anstecknadeln bzw. Fahrzeugplaketten für Berufskraftfahrer

Urkunde für bewährte Straßenbahnführer

Ehrenzeichen Gold Vorderseite

Ehrenzeichen Gold Rückseite

 

Quellen & Literatur:
Webseite der Deutschen Verkehrswacht e.V. in der Fassung vom 10. April 2009
Eintrag über die DVW in der deutschsprachigen Wikipedia in der Fassung vom 10. April 2009

 

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