Die Ehrenzeichen und Ehrenurkunden der Diözese Linz

© Jörg C. Steiner

Seit dem Jahre 2009 verleiht nunmehr auch der Bischof der Diözese Linz verschiedene Auszeichnungen. Diese diözesanen Dekorationen bestehen aus zwei nicht-tragbaren Medaillen und einem Bischöflichen Wappenbrief.

 

Vorgeschichte

Als letzte der österreichischen Diözesen entschied sich nun auch die oberösterreichische zur Stiftung eigener diözesaner Auszeichnungen um verdienten Personen entsprechenden Dank abstatten zu können. Im Linzer Diözesanblatt vom 15. Mai 2009 liest man daher Folgendes: "In den letzten Jahren wurde immer deutlicher, dass die Diözese Linz für besonders herausragende Leistungen kein geeignetes Ausdrucksmittel des Dankes und der Wertschätzung zur Verfügung hat. Es wurde daher entschieden, einerseits diözesane Ehrenzeichen in Form von künstlerisch gestalteten Medaillen, und andererseits einen Bischöflichen Wappenbrief als Ehrenurkunde in neuer Form zu schaffen. Nach Beratung im Konsortium sowie im Vorstand des Pastoralrates wird nun die Verleihung von Ehrenzeichen und Ehrenurkunden der Diözese Linz mit Rechtswirksamkeit vom 1. September 2009 neu geregelt.

Als Zeichen der öffentlichen Anerkennung und des Dankes für besondere Verdienste von Laien im pastoralen oder in einem mit der Katholischen Kirche zusammenhängenden sozialen, kulturellen, gesellschaftspolitischen oder organisatorischen Bereich werden die Florianmedaille und die Severinmedaille jeweils mit Urkunde verliehen. Für besondere Verdienste ausschließlich im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit von Laien in den oben genannten Bereichen werden Ehrenurkunden der Diözese Linz in Form des Bischöflichen Wappenbriefes verliehen.

Die Verleihung der Ehrenzeichen und Ehrenurkunden der Diözese Linz ist näher geregelt im 'Statut für Ehrenzeichen der Diözese Linz' sowie in den 'Richtlinien für die Verleihung von diözesanen Ehrenzeichen und Ehrenurkunden'. Die entsprechenden Antragsformulare sind dem Diözesanblatt für die Pfarren beigelegt."

Diese neuen Medaillen und die Ehrenurkunde ersetzen somit alle bisher vom Bischöflichen Ordinariat ausgestellten diözesanen Ehrenurkunden wie zum Beispiel das Chor- und Rudigierdiplom sowie den Wappenbrief des Bischofs in seiner bisherigen Form. Die ersten Verleihungen der beiden Medaillen erfolgte noch im Dezember 2009 durch Diözesanbischof Dr. Ludwig Schwarz.

 

Stiftung und Verleihung

Statuten für Ehrenzeichen der Diözese Linz

§ 1 - Als Zeichen der öffentlichen Anerkennung der Diözese Linz für besondere Verdienste von Laien werden die "Florianmedaille" und die "Severinmedaille" jeweils mit Urkunde verliehen.

§ 2 - Die "Florianmedaille" ist eine kreisrunde Medaille, deren Vorderseite mit der Umschrift "SANKT FLORIAN" als Symbolik einen Mühlstein zeigt, und auf deren Rückseite das Wappen der Diözese Linz mit der Umschrift "DIÖZESE LINZ" dargestellt ist. Die "Severinmedaille" ist eine kreisrunde Medaille, deren Vorderseite mit der Umschrift "SANKT SEVERIN" als Symbolik ein Olivenbaumblatt zeigt, und auf deren Rückseite das Wappen der Diözese Linz mit der Umschrift "DIÖZESE LINZ" dargestellt ist.

§ 3 - Die Ehrenzeichen werden an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch einen längeren Zeitraum besonders anerkennenswerte Verdienste im pastoralen oder in einem mit der Katholischen Kirche zusammenhängenden sozialen, kulturellen, gesellschaftspolitischen oder organisatorischen Bereich erworben haben.

§ 4 - Die "Florianmedaille" wird für überregionale bzw. diözesanweite bedeutsame Verdienste verliehen; die "Severinmedaille" für solche im Bereich von Pfarre, Seelsorgeraum, Dekanat oder Region.

§ 5 - Anträge auf Verleihung von Ehrenzeichen können von den LeiterInnen der diözesanen Ämter, vom Präsidenten/von der Präsidentin der Katholischen Aktion, von der diözesanen Frauenbeauftragten, von den Vorsitzenden der diözesanen Ordenskonferenz sowie der Regionalkonferenz der Frauenorden der Diözese Linz, vom Dechant und vom Pfarrer bzw. ihm rechtlich Gleichgestellten mittels eines dafür vorgesehenen Formblattes beim Bischöflichen Ordinariat eingebracht werden. Antragsformulare sind im diözesanen Intranet abrufbar oder beim Bischöflichen Ordinariat erhältlich.

§ 6 - Ein Kuratorium bearbeitet die Anträge und stimmt darüber ab. Das Abstimmungsresultat wird dem Bischof zur Bestätigung vorgelegt. Das Bischöfliche Ordinariat informiert den/die AntragstellerIn über die Entscheidung. Dem Kuratorium gehören an: der Generalvikar, der/die OrdinariatskanzlerIn und fünf vom Bischof ernannte Mitglieder, von denen zumindest drei Laien sein müssen. Mindestens drei Mitglieder werden vom Vorstand des Pastoralrates vorgeschlagen. Auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter ist zu achten. Die Funktionsperiode beträgt drei Jahre. Der Generalvikar übt die Funktion des Vorsitzenden, der/die OrdinariatskanzlerIn die des Sekretärs/der Sekretärin aus. Ist der Generalvikar an der Sitzungsteilnahme verhindert, überträgt er den Vorsitz einem anderen Mitglied des Kuratoriums. Das Kuratorium ist abstimmungsfähig, wenn zumindest der Generalvikar oder der/die OrdinariatskanzlerIn sowie drei ernannte Mitglieder anwesend sind. Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des/der Vorsitzenden.

§ 7 - Die Verleihung der Ehrenzeichen findet in festlichem Rahmen statt und wird vom Bischof oder von einer durch ihn beauftragten Person vorgenommen.

§ 8 - Der/die Antragstellerin hat einen Kostenbeitrag von € 50,- pro Ehrenzeichen zu leisten.

§ 9 - Die Kanzlei des Bischöflichen Ordinariates führt ein Verzeichnis aller Trägerinnen und Träger des Ehrenzeichens.

§ 10 - Dieses Statut für die Ehrenzeichen der Diözese Linz tritt mit 1. September 2009 in Kraft.

Linz, 22. April 2009 - Zl.875/2009                                        gez. Dr. Ludwig Schwarz SDB; Bischof von Linz

 

Richtlinien für die Verleihung von diözesanen Ehrenzeichen und Ehrenurkunden

A. Ehrenzeichen - Florianmedaille und Severinmedaille

Ergänzend zu den Regelungen im "Statut für die Ehrenzeichen der Diözese Linz" wird festgelegt:

1.) Es werden jährlich bis zu 10 Florianmedaillen und bis zu 20 Severinmedaillen verliehen.

2.) Die Medaillen werden verliehen an Laien einschließlich Mitgliedern von Instituten des Geweihten Lebens und Gesellschaften des Apostolischen Lebens, nicht jedoch an Kleriker.

3.) Die Verleihung der Ehrenzeichen kann sowohl für hauptamtliche als auch für ehrenamtliche Tätigkeit erfolgen.

4.) Grundsätzlich setzt die Verleihung der Ehrenzeichen eine besonders anerkennenswerte Tätigkeit über einen längeren Zeitraum von mindestens 10 Jahren voraus. Ausnahmsweise können die Medaillen auch für kürzeres besonders verdienstvolles und intensives Engagement in Projekten zuerkennt werden.

5.) Die Verleihung der Ehrenzeichen erfolgt grundstätzlich zwei Mal jährlich (Juni, Dezember). Anträge sind bis spätestens 30. September (für den Verleihungstermin Dezember) bzw. bis spätestens 31. März (für den Verleihungstermin Juni) beim Bischöflichen Ordinariat einzureichen.

6.) Nur in Ausnahmefällen wird ein Ehrenzeichen vom Bischof oder einer von ihm beauftragten Person zu bestimmten Anlässen vor Ort verliehen.

B. Ehrenurkunden - Bischöflicher Wappenbrief

1.) Diözesane Ehrenurkunden in Form des Bischöflichen Wappenbriefes werden an Laien einschließlich Mitglieder von Instituten des Geweihten Lebens und Gesellschaften des Apostolischen Lebens für besonders anerkennenswerte Verdienste im pastoralen oder in einem mit der Katholischen Kirche zusammenhängenden sozialen, kulturellen, gesellschaftspolitischen oder organisatorischen Bereich verliehen.

2.) Der Bischöfliche Wappenbrief wird ausschließlich für ehrenamtliche Tätigkeit verliehen.

3.) Voraussetzung für die Zuerkennung sein entweder eine besondere leitende ehrenamtliche Tätigkeit bzw. eine ehrenamtliche Funktion mit besonderer Fachverantwortung jeweils für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren oder eines sonstige besondere ehrenamtliche Mitarbeit für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren.

4.) Antragsberechtigt sind der Pfarrer bzw. der ihm rechtlich Gleichgestellte oder der Dechant.

5.) Die Verleihung des Wappenbriefes (einschließlich Laudatio) erfolgt vor Ort durch den Pfarrer bzw. durch den Dechant oder durch eine von ihm beauftragte Person.

6.) Die Pfarre hat einen Kostenbeitrag von € 15,- pro Wappenbrief zu leisten.

Linz, 22. April 2009 - Zl.876/2009                                        gez. Dr. Ludwig Schwarz SDB; Bischof von Linz

 

Gestaltung der Dekoration

Die runden, ca. 10 cm im Durchmesser großen nicht-tragbaren Medaillen sind durch obige Statuten ausrechend beschrieben bzw. durch untenstehende Bilder dargestellt. Eine Darstellung des geplanten Bischöflichen Wappenbriefes, sowie die Urkunden zu den beiden Medaillen konnte leider nicht erlangt werden.

 

Severinmedaille - Vorderseite  Rückseite beider Medaillen Florianmedaille - Vorderseite

 

Quellen & Literatur:
Korrespondenz zwischen dem Pressebüro der Diözese Linz und dem Autor im Jahre 2010
Linzer Diözesanblatt, 155. Jahrgang, Nr. 3 vom 15. Mai 2009

 

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